Zustimmungsverfahren
Zustimmungsverfahren (für private Dritte)
Wenn Sie als Privatperson oder juristische Person den öffentlichen Straßenraum aufgraben müssen, so kann dies genehmigt werden. Zunächst müssen Sie einen bestimmten Grund hierfür haben. Dies können z. B. Bauarbeiten an oder die Errichtungen eines Gebäude auf der Grenze zum öffentlichen Straßenraum sein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Nutzung des öffentlichen Raums unerlässlich für die Durchführung Ihres Vorhabens ist. Sollte es alternative Möglichkeiten ohne dessen Nutzung geben, so sind diese vor zu ziehen.
Sollte die Aufgrabung der öffentlichen Fläche unabdingbar sein, so benötigen Sie als Rechtsgrundlage für die Aufgrabung vor Beginn Ihrer Baumaßnahme eine Sondernutzungserlaubnis nach §46, Abs. 1, Nr. 11 der Strassenverkehrsordnung. Diese erhalten Sie beim Tiefbauamt, Abteilung Verwaltung. Nach Vorlage der Sondernutzungserlaubnis erhalten Sie unsere Zustimmung zur Aufgrabung mit entsprechenden technischen Auflagen.
Hierzu gehört u. a., dass bauliche Maßnahmen an Straßen nur von Fachfirmen für Tief- und Straßenbau durchgeführt werden dürfen. In der Regel werden Sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen. Weiterhin muss der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Absperrung uns Verkehrssicherung einholen.