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Strassenreinigung

Ob Strassenreinigung oder Winterdienst - wir halten die Strassen frei!

Unser Service für Sie

  • Strassenreinigung

    Unterwegs für eine saubere Stadt!
    Rund 2000 Tonnen Kehricht und Unrat fegen unsere Mitarbeiter der Abteilung Strassenreinigung jährlich von den Koblenzer Gehwegen, Strassen und Plätzen. Aber nicht überall ist die Stadt für die Reinigung zuständig!

    Informieren Sie sich über Ihre Reinigungspflichten.
    Für kleinere Strassen, Wege und Nebenstrassen wurde die Reinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Strassenreinigungsgebühr. Die Anwohner sind verpflichtet mindestens einmal pro Woche den Besen zu schwingen.

    Gereinigt werden müssen Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Strasse bis zur Farhbahnmitte. Einzelheiten regelt die Strassenreinigungssatzung und das dazugehörige Strassenverzeichnis.

  • Winterdienst

    Besonderheiten: Einsatzbereit rund um die Uhr !

    Der Wintereinbruch bedeutet für zahlreiche Mitarbeiter des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz Rufbereitschaft. Tag und Nacht, an Werk- und Feiertagen sind wir bereit, um bei plötzlich einsetzendem Glatteis oder starken Schneefall die Hauptverkehrsadern der Stadt in kürzester Zeit für den Verkehr freizumachen - immerhin auf rund 240 km.

    Auch Hauseigentümer sind zu Streu- und Räumdiensten verpflichtet!

    Gerade in der Winterzeit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen zusätzliche Pflichten zu erfüllen.Täglich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.30 Uhr ist der Gehweg in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis zu befreien und durch abstumpfende Mittel begehbar zu halten. Sofern kein Gehweg oder nur ein solcher in einer Breite von unter 0,50 m vorhanden ist, ist auf der Straße ein Gehweg von 1,50 m entlang des Grundstückes freizuhalten. Diese Winterdienstpflicht ist unabhängig von der Reinigung der Gehwege durch die Eigentümer oder Besitzer zu erfüllen.
    Bei Nebenstrassen, die in der Satzung der Stadt Koblenz über die Reinigung öffentlicher Strassen und die Erhebung von Strassenreinigungsgebühren näher festgelegt sind, hat der Eigentümer auch die Fahrbahn zu streuen.
    Für Eigentümer und Besitzer von Privatgrundstücken sind ggf. auch sonstige allgemeine Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.

  • Graffiti-Entfernung

    Foto Graffiti

     Weitere zuständige Ämter - Ordnungsamt!

    Bekämpfung illegaler Graffiti und Farbschmierereien !
    Wilde Graffiti und Farbschmierereien sind nicht nur ärgerlich, sie erfüllen auch den Tatbestand einer Sachbeschädigung. Um solche illegalen Aktivitäten einzudämmen, hat die Stadt Koblenz einen Graffitikoordinator eingesetzt, der in enger Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Verursacher vorgeht.

    Schnelles Handeln führt zum Ziel !
    Zu den Aufgaben des Koordinators gehören u.a. die Graffiti fotografisch zu dokumentieren, bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und die umgehende Reinigung städtischer Liegenschaften zu veranlassen. Er berät und unterstützt auch geschädigte Privat- und Geschäftsleute.

    Ansprechpartner für Graffiti in Koblenz:

    Graffitikoordinator   Tel.:  0175 430 7140
    Ordnungsamt             Tel.: 0261/129-4675