Mehrweg-Behältnisse für Speisen und Getränke zum Mitnehmen - Umweltbundesamt hat Broschüre für die Gastronomie erstellt
Ab dem 01.01.2023 sollen Lebensmittel und Getränke „to go“ auch als Mehrwegalternative angeboten werden, neben Einwegverpackungen aus Kunststoff und Einwegbechern. Der Kunde soll die Wahl haben.
Die allermeisten Unternehmen müssen demnach den Kundinnen und Kunden Mehrwegverpackungen anbieten. Lediglich kleine Betriebe können die Pflicht auch erfüllen, indem sie kundeneigene Behältnisse befüllen.
Das Umweltbundesamt hat den Ratgeber „Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen“ herausgegeben. Dieser Ratgeber enthält Hintergrundinformationen speziell für die Gastronomie und ist zum Downloaden unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehrweg-fuer-speisen-getraenke-mitnehmen