Herbstzeit ist Laub-Zeit
Wenn die Blätter sich im Herbst verfärben und allmählich herabfallen, möchten sich die Bäume vor Gefahrenquellen schützen. Nachfröste ohne vorherigen Laubabwurf würden zum Vertrocknungstod der Bäume und Sträucher führen.
Der vermehrte Blätterfall sorgt in der Straßenreinigung immer für viel Arbeit.
Überall dort, wo der Kommunale Servicebetrieb gemäß Straßenreinigungssatzung das ganze Jahr über den Gehweg reinigt, entfernt die Stadt im Herbst auch das Laub.
Anwohner, die verpflichtet sind Ihren Gehweg oder die Straße bis zur Straßenmitte selbst zu reinigen, müssen das Laub selbst aufkehren und entsorgen. Und das ist bei der Mehrzahl der Straßen der Fall. Dabei ist es egal, woher das Laub stammt. Auch Laub, das von städtischen Bäumen auf den Gehweg fällt, müssen die verantwortlichen Anwohner entsorgen.
Doch bei welchen Straßen in Koblenz gilt die Reinigungspflicht der Bürger in Koblenz?
Ob und wer und in welchem Maße reinigungspflichtig ist kann der Straßenreinigungssatzung der Stadt Koblenz https://www.koblenz.de/downloads/aemter-und-eigenbetriebe/buero-ob/ortsrecht/04-strassen-und-verkehrswesen/04-05-strassenreinigungssatzung.pdf
entnommen werden. Hier sind alle Straßen in Koblenz gelistet und die entsprechenden Reinigungspflichten hinterlegt.
Das gesammelte Laub der Anwohner kann über die Biotonne entsorgt werden bzw. beim Kompostplatz in Niederberg abgegeben werden.
In oben offenen Kartons, kompostierbaren Papiersäcken oder städtischen Papier-Grünschnittsäcken verpackt, kann das Laub auch bei der Grünschnittsammlung zur Abfuhr am Straßenrand bereitgestellt werden.
Weitere Infos auch zur Straßenreinigungssatzung erhalten Sie unter Tel. 129-4566 bzw. 129-4522.