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Presse Abfallwirtschaft

Das liebe Unkraut und wie man es als Privathaushalt richtig wieder loswird!

Das liebe Unkraut und wie man es als Privathaushalt richtig wieder loswird!

Wir alle lieben den Sommer, die Sonne unser Haus und den Garten! Wäre da nicht das liebe Unkraut! Jedes Jahr sprießt es erneut aus allen Fugen und Ritzen von gepflasterten Wegen oder Auffahrten.

Oftmals greifen die Bürger*innen der Stadt Koblenz zu Pflanzenschutzmitteln, Hausmitteln wie Salz, Essig und dergleichen, Messer, Hacke, Fugenkratzern, scharfen Besen, motorbetriebene Stahlbürsten oder gar zum Hochdruckreiniger…

Unkraut aus Fugen richtig entfernen


Aber was ist erlaubt und was nicht und warum?
Diese Fragen werden oftmals auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten an den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz herangetragen. Mit Hilfe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz, Referat 42, konnte Licht ins Dunkel gebracht werden.

Nicht erlaubt sind Pflanzenschutzmittel und Hausmittel (Essig und Salz …)  auf Terrassen, Hofflächen, Ein- und Zufahrten zu Grundstücken, Bürgersteigen, Straßenrändern, weiteren Außenanlagen wie Parkplätzen, Wegen und Plätzen außerhalb von Gärten sowie sonstiges Nichtkulturland ... (Aufzählung nicht abschließend).  Hier verbietet das Pflanzenschutzgesetz also die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Hausmitteln. Die im ersten Moment scheinbar unbedenklich wirkenden Hausmittel, wie Salz und Essig sind verboten, weil sie zum Zweck der Unkrautbeseitigung verwendet werden. Sie gelten somit als Herbizide.

Es handelt sich bei diesen Regelungen nicht um eine Willkür des Gesetzgebers, sondern darum, dass giftige Stoffe beim nächsten Regenschauer ansonsten nach Aufbringung auf der Fläche in die Gewässer und damit in die Kläranlagen gespült werden. Das hat dann wiederum Auswirkungen auf unser Trinkwasser! Und genau dies soll vermieden werden!

Erlaubt  bleiben dem Bürger nur noch die nichtchemischen Möglichkeiten: Messer, Hacke, Fugenkratzer, scharfe Besen, motorbetriebene Stahlbürsten und Hochdruckreiniger. Einige Geräte gibt es bestimmt schon beim Nachbarn und können bei einem Nachbarschaftsplausch durchaus ausgeliehen oder getauscht werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Pflanzenschutz/Genehmigungsverfahren/Anwendung_von_PflSchM_auf_Nichtkulturland/Informationsblatt_Anwendung_von_Pflanzenschutzmitteln_auf_Freilandflaechen_bzw._Flaechen_fuer_die_Allgemeinheit_11_2019_2.pdf

https://add.rlp.de/de/themen/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel/anwendung-von-pflanzenschutzmitteln/