Schadstoffsammelstelle - Sonderöffnungszeiten zu geänderten Bedingungen ab 20.04.2020
Der Kommunale Servicebetrieb Koblenzgibt bekannt, dass die Schadstoffsammelstelle, Schlachthofstraße 2-12, 56073 Koblenz, zum 20.04.2020 wieder öffnet.
Diese Öffnung ab dem 20.04.2020 erfolgt zu geänderten Öffnungzeiten und geänderten Bedingungen bis auf Weiteres:
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Samstags bleibt die Anlage auch weiterhin geschlossen.
Die im Abfallratgeber abgedruckten Öffnungszeiten haben während der Corona-Krise keine Gültigkeit. Es gelten ausschließlich die, in dieser Pressemitteilung, genannten Öffnungszeiten.
Geänderte Annahmebedingunge beim Betreten/ Befahren des Geländes:
Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten!
Der Wohnsitz in Koblenz ist durch z.B. Personalausweis oder Meldebescheinigung nachzuweisen.
Ausschließlich Koblenzer Bürger können anliefern; Anliefernde aus umliegenden Städten oder Landkreisen werden abgewiesen.
Es kann z.T. zu erheblichen Wartezeiten kommen, da nur eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen das Betriebsgelände gleichzeitig befahren dürfen.
Anliefernde, bei denen z. B. aufgrund eines erhöhten Aufkommens nicht mehr sichergestellt ist, dass eine Anlieferung innerhalb der Öffnungszeiten möglich ist, werden abgewiesen.
Halten Sie mindestens 2 m Abstand von weiteren Personen.
Eine gewerbliche Abgabe (Koblenzer Betriebe) gegen Gebühr und nur nach Voranmeldung, Tel. 0261/129-8868.
Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass eine Entsorgungsfahrt kein Familienausflug ist – insofern wird darum gebeten, dass Anlieferungsfahrzeuge grundsätzlich nur mit einer Person (dem Fahrer) zu besetzen sind. Sollte es unvermeidbar sein, dass sich weitere Personen oder Haustiere im Fahrzeug befinden, bleiben diese während des Abladens unbedingt im Fahrzeug