KomPostplatz in Niederberg - Sonderöffnungszeiten nach Ostern
Der Verwaltungsstab hat für den Kompostplatz in Koblenz Niederberg folgende Sonderöffnungszeiten beschlossen:
Der Kompostplatz ist nach Ostern beginnend am Dienstag, den 14.04.2020 montags bis freitags in der Zeit von 8 – 13 Uhr wieder für Koblenzer Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Samstags bleibt die Anlage auch weiterhin geschlossen. Die im Abfallratgeber abgedruckten Öffnungszeiten haben während der Corona-Krise keine Gültigkeit. Es gelten ausschließlich die in dieser Pressemitteilung genannten Öffnungszeiten.
Insbesondere in den ersten Tagen rechnet die Stadtverwaltung mit erheblichem Verkehrsaufkommen durch Anliefernde, insofern bittet die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darum nur unbedingt notwendige, nicht aufschiebbare Anlieferungen durchzuführen.
Es gilt weiter:
Wer zu Hause bleiben kann, bleibt bitte auch zu Hause.
Die Sonderöffnungszeiten sind auch dauerhaft für die kommenden Wochen angelegt – insofern beseht keine Notwendigkeit, dass alle potentiellen Anlieferungen direkt in den ersten Tagen nach Öffnung erfolgen müssen.
Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass eine Entsorgungsfahrt kein Familienausflug ist – insofern wird darum gebeten, dass Anlieferungsfahrzeuge grundsätzlich nur mit einer Person (dem Fahrer) besetzt sind. Sollte es unvermeidbar sein, dass sich weitere Personen oder Haustiere im Fahrzeug befinden, bleiben diese während des Abladens unbedingt im Fahrzeug sitzen und meiden jeden Kontakt mit anderen Personen.
Es werden maximal fünf bis zehn Fahrzeuge gleichzeitig im Anlieferbereich zugelassen – sonstige Personen oder Fahrzeuge müssen vor der Kompostanlage warten, bis sie vom Betriebspersonal für den Anlieferbereich zugelassen werden. Personen, insbesondere solche, die das Anlieferfahrzeug verlassen, haben einen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander und zum Betriebspersonal zu halten.
Anliefernde, bei denen z. B. aufgrund eines erhöhten Aufkommens nicht mehr sichergestellt ist, dass eine Anlieferung innerhalb der Öffnungszeiten möglich ist, werden abgewiesen. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist dabei strikt Folge zu leisten. Ebenso werden Anliefernde aus umliegenden Städten oder Landkreisen abgewiesen. Auf Verlangen des Betriebspersonals ist der Wohnsitz in Koblenz z.B. durch Personalausweis oder Meldebescheinigung nachzuweisen.
Für gebührenpflichtige Grünabfälle (z.B. Wurzeln und Dickhölzer) besteht keine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung. Eventuell anfallende Gebühren sind in Bar vor Ort zu entrichten.
Kompostverkauf findet während der Sonderöffnungszeiten grundsätzlich nicht statt.
Wertstoffhof und Schadstoffsammelstelle bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ob und wann hier wieder Anlieferungen zugelassen werden, wird z.Zt. vom Verwaltungsstab beraten. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit hierzu über die Presse und das Internet informieren.