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Sperrmüll

Anmeldung Sperrmüll

Sie haben alle unsere oben stehenden Hinweise unter https://servicebetrieb.koblenz.de/abfallwirtschaft/sperrmuell/
- Was ist Sperrmüll und was nicht?
- Was sind Sperrmüll-Kleinteile?
- Wie melde ich Sperrmüll an?
- Sperrmüll-Kleinteile - wie können diese richtig entsorgt werden?
gelesen und möchten uns Ihre Sperrmüllanforderung per Kontaktformular zusenden?

Dann füllen  Sie bitte das unten folgende Kontaktformular ordnungsgemäß aus.
Listen Sie bitte alle Ihre zu entsorgenden Sperrmüll-Abfälle, Elektro-Großgeräte und Sperrmüll-Kleinteile in der entsprechenden Stückzahl.

Bitte beachten Sie vor Absendung des Kontaktformulars:


Kosten für die Abholung

Gewerbebetriebe, Verwaltungen, Vereine

Die Abholung von Sperrmüll von Gewerbebetrieben, Verwaltungen und Vereinen in haushaltsüblichen Mengen ist immer gebührenpflichtig.
Die Abholung von haushaltsüblichen Elektrogroßgeräten in haushaltsüblichen Mengen von Gewerbebetrieben, Verwaltungen, Vereinen ist immer gebührenpflichtig!

Privathaushalte
Zwei Sperrmüll-Abfuhren sind pro Jahr und Privathaushalt am angeschlossenen Hausgrundstück in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei. Siehe auch § 18 Abfallsatzung.
Sperrmüll-Kleinteile aus Privathaushalten sind gemäß §18 Abs. 4 Abfallsatzung sind immer gebührenpflichtig.
(Ausnahme:  die angemeldeten Sperrmüll-Kleinteile werden in bereits bezahlten städtischen Abfallsäcken zur Abfuhr am Abfuhrtag bereitgestellt)


Sonstiges
Den Abfuhrtag erhalten Sie von uns nach Absendung des ausgefüllten Kontaktformulars an Ihre E-Mail-Adresse. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Der Sperrmüll muss am vereinbarten Abfuhrtag spätestens bis 6.00 Uhr, frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr an den Gehwegrand gestellt werden.


Kontaktformular Sperrmüll

Anmeldung durch:

Ort der Abholung des Sperrmülls

Sperrmüll /Elektro-Großgeräte hier listen

Bitte listen Sie hier die Art und die Menge/Anzahl des Sperrmülls/der Elektro-Großgeräte  (Beispiel: 2 Stühle, 1 Herd).
Wenn bei Ihnen kein Sperrmüll und keine Elektro-Großgeräte abzuholen sind, tragen Sie bitte "Nein" in das nachfolgende Feld ein.

Sperrmüll-Kleinteile hier listen

Bitte listen Sie hier die Art und die Menge/Anzahl der Sperrmüllkleinteile. Beispiele:

  • 5  schwarze Säcke Kinderspielzeug, 1 Karton Dekorationsartikel, 5 blaue Säcke Tapeten-Reste).
    Diese Teile sind gebührenpflichtig.
  • 1 städtischer Abfallsack (Gebühr von 7 Euro beim Kauf bereits bezahlt) mit Blumenvasen - ohne Berechnung

Wenn bei Ihnen keine  Sperrmüll-Kleinteile abzuholen sind, tragen Sie bitte "Nein" in das nachfolgende Feld ein.

Rechnungsanschrift


Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.


Es gelten folgenden Regelungen

  • Es werden nur Sperrabfälle bereitgestellt, die der Abfallsatzung der Stadt Koblenz entsprechen.
  • Es gilt die Abfall- und Gebührensatzung der Stadt Koblenz. Gebührenpflichtige Teile werden in Rechnung gestellt.
  • Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4  können Privathaushalte auch mehr als 2 Sperrmülltermine beantragen. Die Gebühr für diese Sonderabfuhren von Abfällen aus Haushalten im Rahmen der Sperrmüllabfuhr wird beginnend mit dem 3. Termin gemäß § 5 Abs. 9 der Abfallgebührensatzung in Rechnung gestellt. 
  • Der Bereitstellungstermin wird mit weiteren Erklärungen an o.g. E-Mail-Adresse gesendet. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kontrollieren Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.